// STAND 02.09.2026
EU AI ACT
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Die Europäische Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht. Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Leute, die Websites bauen, sind davon drei Fälle relevant. Der wichtigste Punkt vorweg: Es kommt darauf an, ob du Anbieter oder Betreiber bist. Die Verordnung unterscheidet das sehr genau, und die meisten Pflichten liegen beim Anbieter — also bei dem, der das KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Wer ein KI-Werkzeug lediglich benutzt, ist Betreiber und hat deutlich weniger zu tun.
Fall 1: Chatbots und KI-Assistenten auf der Seite
Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Menschen darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren — es sei denn, das ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich.
Wenn du einem Kunden einen KI-Chatbot einbaust, muss beim ersten Kontakt erkennbar sein, dass dort keine Person antwortet. Ein Satz im Begrüßungstext des Widgets reicht. Was nicht reicht: der Hinweis irgendwo in der Datenschutzerklärung.
Diese Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion vorliegen und den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Fall 2: KI-generierte Bilder und Videos
Artikel 50 Absatz 2 verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme, ihre Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen und als künstlich erzeugt erkennbar zu machen. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Werkzeuge, nicht dich als Nutzer.
Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, sieht die vorläufige Einigung zum AI Omnibus vom Mai 2026 eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung vor.
Deine eigene Pflicht entsteht an anderer Stelle: Wer ein Deepfake veröffentlicht — also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen deutlich ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen würden — muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt ist.
Praktisch heißt das: Ein fotorealistisches KI-Bild, das aussieht wie eine echte Aufnahme, kennzeichnest du. Eine abstrakte Illustration oder eine erkennbar grafische Darstellung fällt in der Regel nicht darunter.
Fall 3: KI-generierte Texte
Hier wird am häufigsten falsch verstanden, was gilt.
Die Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte greift nach Artikel 50 Absatz 4 nur, wenn der Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und wenn er nicht menschlich überprüft wurde und niemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt.
Ein Leistungstext auf einer Handwerker-Website, den du mit KI entworfen und anschließend redigiert hast, ist davon nicht erfasst. Ein automatisiert erzeugter Nachrichtenstrom ohne Redaktion dagegen schon.
Was das für ein Kundenprojekt bedeutet
Drei Fragen, die vor dem Go-live zu klären sind:
Gibt es auf der Seite ein KI-System, mit dem Besucher direkt interagieren? Dann muss der Hinweis in die erste Ausgabe des Systems, nicht in die Datenschutzerklärung.
Sind fotorealistische KI-Bilder im Einsatz, die für echte Aufnahmen gehalten werden könnten? Dann gehört eine sichtbare Kennzeichnung an oder unter das Bild. Echte Fotografien werden ausdrücklich nicht gekennzeichnet — eine pauschale Kennzeichnung aller Bilder schwächt die Aussage und schadet dem Kunden.
Werden Texte automatisiert und ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht? Dann ist zu klären, wer die Verantwortung trägt und ob eine Offenlegung nötig ist.
Wie wir es auf dieser Seite halten
Die Bildmotive in der Vorher-Nachher-Sektion, das Hintergrundmotiv der DACH-Production-Sektion und die Hintergrundbewegtbilder auf clientready.de sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet. Die Porträts von Robin Adler und Nadine Theuergarten sind echte Fotografien und werden nicht gekennzeichnet. Nachzulesen in unserer Datenschutzerklärung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 — artificialintelligenceact.eu/article/50
- Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten, 20. Juli 2026 — digital-strategy.ec.europa.eu
Dieser Text gibt den Stand vom 2. September 2026 wieder und fasst zusammen, wie wir die Anforderungen für unsere eigene Arbeit einordnen. Er ist keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Falls wende dich an einen Fachanwalt.